05.06.2009
Deutschland
Von: Christian Schörkl Durchwahlen einer Servicerufnummer nicht für verschiedene KundenDie Zuteilungsregeln für die Rufnummernvergabe durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) wurden geändert. In Zukunft ist es untersagt, verschiedene Durchwahlen ein und derselben Servicerufnummer unterschiedlichen Kunden zur Verfügung zu stellen (betrifft vor allem Portale), da die Portierbarkeit einer Servicerufnummer grundsätzlich gewährleistet sein muss. Es ist jedoch selbstverständlich weiterhin möglich, dass für einen Kunden eine Servicerufnummer mit mehreren Durchwahlen eingerichtet wird. Mit freundlichen Grüßen Ihr Telequest-Team Download Infoblatt Obwohl diese Informationen mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt worden sind, übernimmt die Firma telequest & Internet Solutions GmbH keine Haftung für deren Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit. Der Kunde wird durch die Aushändigung dieser Informationen keinesfalls von der Obliegenheit, die notwendigen Informationen über die gesetzlichen und regulatorischen Bestimmungen des jeweiligen Landes sowie über den länderspezifischen Verhaltenskodex selbst einholen zu müssen, entbunden.
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